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Befreiter Betreuer
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Der sogenannte befreite Betreuer ist eine Sonderform des Betreuers. Der befreite Betreuer unterliegt nicht der jährlichen Rechnungslegungspflicht und muss bei der Geldanlage die Genehmigungspflichten nicht berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Beschränkungen bei der Geldanlage entfallen:
Der befreite Betreuer muss anstelle der jährlichen Rechnungslegung alle zwei Jahre ein neues Vermögensverzeichnis einreichen, wobei die Frist auch auf fünf Jahre verlängert werden kann.
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