- Betreuungsrecht
- Tipps
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.817 Anfragen
Befreiter Betreuer
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Der sogenannte befreite Betreuer ist eine Sonderform des
Betreuers. Der befreite Betreuer unterliegt nicht der jährlichen Rechnungslegungspflicht und muss bei der Geldanlage die
Genehmigungspflichten nicht berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Beschränkungen bei der Geldanlage entfallen:
- Mündelsichere Geldanlagen erfordern keine betreuungsgerichtliche Genehmigung
- Verfügung über Geldanlagen bedarf keiner Genehmigung
- Die Verfügungsgrenze i.H.v. 3000 € ist aufgehoben
- es ist kein Sperrvermerk anzubringen
Der befreite Betreuer muss anstelle der jährlichen Rechnungslegung alle zwei Jahre ein neues
Vermögensverzeichnis einreichen, wobei die Frist auch auf fünf Jahre verlängert werden kann.
Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.817 Beratungsanfragen
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant