Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.865 Anfragen

Was gilt grundsätzlich für die Genehmigungspflicht?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Genehmigungen des Betreuungsgerichts im Vermögensbereich sind bei besonders wichtigen Geschäften erforderlich (§§ 1810ff BGB). Die Aufzählung dieser Geschäfte im Gesetz ist abschließend, d.h. es kommt nicht auf die Bedeutung eines vom Betreuer im Einzelfall vorgenommenen Geschäftes an, sondern nur darauf, ob es in dem Katalog der genehmigungspflichtigen Angelegenheiten steht.

Der Betreuer muss die Genehmigung einholen, bevor er das Geschäft abschließt. Sie wird ihm gegenüber, im allgemeinen schriftlich, erklärt. Schließt der Betreuer ein ungenehmigtes Geschäft ab, ist dieses ohne weiteres unwirksam, wenn es sich um ein  „einseitiges Rechtsgeschäft“ handelt. Dies sind in der Praxis vor allem Kündigungen oder Rücktrittserklärungen. Wird eine solche Erklärung abgegeben, kann der Adressat deshalb vom Betreuer die Vorlage der schriftlichen Genehmigung verlangen. Kommt der Betreuer dieser Aufforderung nicht unverzüglich - also ohne schuldhafte Verzögerung - nach, ist die Erklärung unwirksam.

Andere Geschäfte, typischerweise Verträge, können vom Betreuungsgericht noch nachträglich genehmigt werden. Wird die Genehmigung versagt, ist das Geschäft unwirksam. der Geschäftspartner kann, um den Schwebezustand abzukürzen, verlangen, dass der Betreuer die nachträgliche Genehmigung innerhalb von zwei Wochen vorlegt. Kommt der Betreuer dieser Aufforderung nicht nach, ist das Geschäft unwirksam.

Behauptet der Betreuer dem Geschäftspartner gegenüber wahrheitswidrig, er handle mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.865 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant