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Bonus auch für den freigestellten Betriebsrat?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind Betriebsratsmitglieder von der regulären Arbeitsleistung freigestellt, so besteht dennoch ein Anspruch auf leistungsbezogene Boni neben der normalen Vergütung.

Nach Ansicht des Gerichts dürfen das Gehalt und mögliche Sonderzahlungen nicht geringer als bei vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung ausfallen.

Es darf kein Nachteil sein, dass das Betriebsratsmitglied von der Arbeitsleistung freigestellt ist.


ArbG Frankfurt/Main, 02.02.2004 - Az: 1 Ca 4394/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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