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Sperrzeit, wenn die Bewerbung mangelhaft war?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Sperrzeit bei der Arbeitslosenhilfe darf nicht zwangsläufig aus einer formal mangelhaften Bewerbung folgen, da Form und Inhalt nicht mit Arbeitsablehnung gleichstellbar sind.

In vielen Branchen und Berufszweigen müssen Bewerbungsschreiben üblicherweise bestimmte formale Mindestkriterien erfüllen, um von einem potenziellen Arbeitgeber überhaupt in den Kreis der möglichen Stellenanwärter einbezogen zu werden. Dies gilt jedoch nicht pauschal.

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LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.2004 - Az: 1 AL 58/03

ECLI:DE:LSGRLP:2004:0624.L1AL58.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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