Keine Arbeitslosenhilfe, wenn das Vermögen zu groß ist
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Werden die Vermögensfreibeträge zur Alterssicherung überschritten, so besteht kein Recht auf Arbeitslosenhilfe. Es sind hier die jeweiligen verfassungsrechtlich unbedenklichen Freibeträge