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Überbrückungshilfe bei Arbeitslosenhilfe berücksichtigen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Erhält ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung Überbrückungshilfen von seinem ehemaligen Arbeitgeber, so sind diese bei der Arbeitslosenhilfe voll zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn in einem Sozialplan vereinbart wurde, daß

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Dr. Peter Schaller, Dresden