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Überbrückungshilfe bei Arbeitslosenhilfe berücksichtigen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erhält ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung Überbrückungshilfen von seinem ehemaligen Arbeitgeber, so sind diese bei der Arbeitslosenhilfe voll zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn in einem Sozialplan vereinbart wurde, daß

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BSG - Az: B 11 AL 1/2 R


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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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