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Lebensversicherung auf Arbeitlosenhilfe anrechenbar?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die BfA darf bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe Vermögen, das zur Altersversorge bestimmt ist, nicht auf die Arbeitslosenhilfe anrechnen. Damit sind also Lebensversicherungen nicht zu berücksichtigen.

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