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Arbeitslosengeld: Änderungen durch Neuregelung der Agenda 2010

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nachdem Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 verschiedenste Regelungen, u.a. im Bereich des Sozialrechts, geändert haben, gelten ab dem neuen Jahr auch veränderte Vorschriften in Bezug auf das Arbeitslosengeld:

Folgende Änderungen sollen - mit Übergangsfristen - in Kraft treten:

  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von 18 Monaten beanspruchen. Durch eine Übergangsregelung gilt dies erst ab dem 1. Februar 2006. Wenn innerhalb dieses Übergangszeitraumes ein Arbeitgeber über 54-jährige entlässt, ist er verpflichtet, das Arbeitslosengeld ans Arbeitsamt zurückzuzahlen.
  • Das neue Arbeitslosengeld II wird ab dem 1. Januar 2005 eingeführt. Damit wird das Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe beendet. Es gibt nun Leistungen aus einer Hand. Diese umfassen neben der Grundleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts auch Leistungen, die der Integration in das Arbeitsleben dienen.

Veröffentlicht: 22.12.2003

Quelle: PM Bundesregierung

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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