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Arbeitslosenhilfe: Versicherungen absetzbar

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Versicherungsbeträge dürfen bei der Arbeitslosenhilfe nicht gegengerechnet werden. Aufwendungen für private Versicherungen sind in voller Höhe absetzbar, wenn die Beträge angemessen sind. Die Begrenzung auf 3% des Einkommens

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RJanson, Rodenbach

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Dirk Beller

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