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Arbeitslosenhilfe: Versicherungen absetzbar

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versicherungsbeträge dürfen bei der Arbeitslosenhilfe nicht gegengerechnet werden. Aufwendungen für private Versicherungen sind in voller Höhe absetzbar, wenn die Beträge angemessen sind. Die Begrenzung auf 3% des Einkommens

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SG Berlin - Az: S 58 AL 2103/02


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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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