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Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein neuer Inhaber eines Betriebs oder Betriebteils tritt in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Steht nun einem Arbeitnehmer nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit in dem neuen Betrieb eine Jubiläumszahlung zu, so bestimmt sich die Zahl der Dienstjahre grundsätzlich allein anhand der Zugehörigkeit zum aktuellen Betrieb.

Die Zugehörigkeit zum früheren Betrieb kann sich bei einem Betriebsübergang allenfalls dann auswirken, wenn auch der alte Arbeitgeber eine Jubiläumszahlung zugesichert hat.

Diese Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck einer Jubiläumszahlung, die die Betriebstreue des Mitarbeiters honorieren soll. Eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern ist hiermit nicht zu vereinbaren.


BAG, 26.09.2007 - Az: 10 AZR 657/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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