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Betriebsübergang

Arbeitsrecht

Ein Betriebsübergang liegt dann vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung die Identität des Unternehmens erhalten bleibt.

Ist nur ein Betriebsteil betroffen, muss dieser eine selbständig abtrennbare Untergliederung des gesamten Betriebs sein, mit der ein Teilzweck innerhalb des Betriebszwecks verfolgt wird.

Hierbei sind die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, das Haftungssystem und das Kündigungsrecht zu beachten.

Der neue Betriebsinhaber tritt in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis ein. Der Betriebsübergang führt also automatisch zu einem Arbeitgeberwechsel.

Eine Kündigung durch den bisherigen Inhaber oder den neuen Arbeitgeber wegen des Übergangs eines Betriebes oder Betriebsteils ist unwirksam (§ 613 a Abs. 4 BGB).

Dieser Themenbereich ist stark geprägt von der Rechtsprechung.

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Urteil
Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz