Ein über Jahre hinweg gewährtes Weihnachtsgeld darf nicht ohne weiteres gestrichen werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes unter Hinweis auf seine schlechte finanzielle Lage verweigert.
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ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2002 - Az: 7/14 Ca 681/02
ECLI:DE:ARBGFFM:2002:1023.7.14CA681.02.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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