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Änderungskündigung wegen Gleichbehandlungsinteresse?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Gleichbehandlungsgrundsatz „allein“ begründet kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung kann aber sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch eine Unternehmerentscheidung bedingt ist, die das Ziel verfolgt, ein legitimes Gleichbehandlungsinteresse zu verwirklichen.

Mit einer solchen Änderungskündigung kann im Einzelfall auch eine das Weisungsrecht beschränkende Zusatzvereinbarung, die der Gleichbehandlung entgegensteht, beseitigt werden.


ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - Az: 4 Ca 235/21

ECLI:DE:ARBGVIL:2021:1028.4CA235.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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