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Änderungskündigung wegen Gleichbehandlungsinteresse?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Gleichbehandlungsgrundsatz „allein“ begründet kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung kann aber sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch eine Unternehmerentscheidung bedingt ist, die das Ziel verfolgt, ein legitimes Gleichbehandlungsinteresse zu verwirklichen.

Mit einer solchen Änderungskündigung kann im Einzelfall auch eine das Weisungsrecht beschränkende Zusatzvereinbarung, die der Gleichbehandlung entgegensteht, beseitigt werden.


ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - Az: 4 Ca 235/21

ECLI:DE:ARBGVIL:2021:1028.4CA235.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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