Mit einer solchen Änderungskündigung kann im Einzelfall auch eine das Weisungsrecht beschränkende Zusatzvereinbarung, die der Gleichbehandlung entgegensteht, beseitigt werden.
ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - Az: 4 Ca 235/21
ECLI:DE:ARBGVIL:2021:1028.4CA235.21.00
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