Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.303 Anfragen

Auslegung von Sozialplänen verhindert ungerechtfertigte Doppelbegünstigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wegen ihrer normativen Wirkung aus § 77 Abs. 4 Satz 1§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG wie Tarifverträge auszulegen (vgl. BAG, 22.03.2005 - Az: 1 AZR 3/04; BAG, 22.11.2005 - Az: 1 AZR 458/04). Ausgangspunkt ist zunächst der Wortlaut und der durch ihn vermittelte Wortsinn. Darüber hinaus sind der Gesamtzusammenhang und die Systematik der Bestimmung heranzuziehen. Von besonderer Bedeutung sind ferner Sinn und Zweck der Regelung. Der tatsächliche Wille der Betriebsparteien ist zu berücksichtigen, soweit er im Regelungswerk seinen Niederschlag gefunden hat. Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt.

Ist der Wortlaut einer Sozialplanregelung nicht eindeutig, kommt der Gesamtsystematik der Regelungen entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Sozialplan verschiedene Arbeitnehmergruppen unterscheidet und diesen jeweils unterschiedliche Leistungspakete zuordnet. Vorliegend unterschied der Sozialplan grundlegend zwischen zwei Arbeitnehmergruppen: einerseits Arbeitnehmer, die sich für einen Wechsel in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) entschieden, andererseits solche, die diese Möglichkeit nicht wahrnahmen.

Die formale Gliederung des Sozialplans entsprach dabei nicht vollständig seiner inneren Systematik. Während die Leistungen für BQG-Wechsler systematisch in einem eigenen Abschnitt geregelt waren, fand sich eine spezielle Abfindungsregelung für diese Gruppe formal in einem anderen Regelungsteil, der seinem Eingangssatz nach eigentlich nur Arbeitnehmer betraf, die nicht in die BQG wechselten. Diese strukturelle Besonderheit erforderte eine am Gesamtzusammenhang orientierte Auslegung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant