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Wann ist ein Warnstreik im ÖPNV verhältnismäßig?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein Streik in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge ist nicht per se unzulässig; er kann im Wege der einstweiligen Verfügung nur untersagt oder sein Aufruf widerrufen werden, wenn seine Rechtswidrigkeit glaubhaft gemacht ist. Weder eine hohe Lohnforderung noch eine mehrtägige Streikdauer noch bestehende Notdienstvereinbarungen führen für sich genommen zur Unverhältnismäßigkeit, solange die Grundversorgung durch einen Notdienst sichergestellt bleibt.

Was gilt für die gerichtlichen Kontrolle von Streikmaßnahmen?

Die Untersagung eines Streiks sowie der Widerruf eines Streikaufrufs im Wege der einstweiligen Verfügung greifen tief in das durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsbetätigungsrecht ein. Da beide Maßnahmen faktisch eine Vorwegnahme der Hauptsache bewirken - eine Befriedigungsverfügung -, ist an ihren Erlass ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen. Nach ständiger Rechtsprechung gilt: Je offensichtlicher die Rechtswidrigkeit einer Streikmaßnahme ist, desto eher kommt der Erlass einer solchen Verfügung in Betracht (vgl. LAG Hessen, 09.01.2024 - Az: 10 GLa 15/24). Uneinheitlich beurteilt wird dabei, ob bereits die „normale“ Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes ausreicht oder ob eine offensichtliche Rechtswidrigkeit vorliegen muss (vgl. LAG Nürnberg, 20.07.2023 - Az: 3 SaGa 6/23; LAG Hessen, 09.01.2024 - Az: 10 GLa 15/24). In jedem Fall setzt ein Unterlassungs- oder Widerrufsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 14 GG voraus, dass die Streikmaßnahme rechtswidrig ist und dies glaubhaft gemacht wird.

Ist ein Streik in Unternehmen der Daseinsvorsorge grundsätzlich unzulässig?

Ein generelles Streikverbot für Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge, etwa im Personennahverkehr, wäre mit der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit nicht vereinbar. Die Betroffenheit einer Vielzahl von Grundrechtsträgern - etwa der Nutzer eines öffentlichen Verkehrsangebots - ist vielmehr im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen, führt aber nicht zu einem kategorischen Ausschluss des Arbeitskampfmittels. Gerade die spürbare Wirkung eines Streiks auf Dritte gehört zum Wesen dieses grundrechtlich geschützten Kampfmittels.

Wann ist eine Streikforderung sachwidrig oder rechtswidrig?

Die Orientierung einer Entgeltforderung an einem branchenfremden oder nicht unmittelbar einschlägigen Tarifvertrag macht die Forderung nicht per se unzulässig. Auch eine in der Gesamtschau erhebliche finanzielle Belastung, die sich etwa aus der Kombination einer Lohnforderung mit einer Arbeitszeitverkürzung ergibt, führt nicht ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit des Streikziels. Gewerkschaften steht es grundsätzlich frei, auch weitreichende Forderungen im Rahmen von Tarifverhandlungen durchzusetzen zu versuchen.


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ArbG Nürnberg, 18.03.2026 - Az: 11 Ga 22/26


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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