Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.977 Anfragen
Spende kann den Job kosten!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatten zwei Arbeitnehmer die alten Firmenküchen zweier Standorte nicht entsorgt sondern unter den Mitarbeitern versteigert. Der Erlös floss erst der Firma zu und wurde dann gespendet. Das Vorhaben war vorab per eMail mit dem Geschäftsführer abgesprochen worden - aber nur für einen der beiden Standorte. Für den zweiten Standort sei dies nur mündlich vereinbart worden, was die Betroffenen aber nicht beweisen konnten. Dies wurde einem der Arbeitnehmer zum Verhängnis.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.