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Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten zwei Arbeitnehmer die alten Firmenküchen zweier Standorte nicht entsorgt sondern unter den Mitarbeitern versteigert. Der Erlös floss erst der Firma zu und wurde dann gespendet. Das Vorhaben war vorab per eMail mit dem Geschäftsführer abgesprochen worden - aber nur für einen der beiden Standorte. Für den zweiten Standort sei dies nur mündlich vereinbart worden, was die Betroffenen aber nicht beweisen konnten. Dies wurde einem der Arbeitnehmer zum Verhängnis.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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