Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.307 Anfragen

57% der üblichen Vergütung in der Probezeit sind sittenwidrig!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine Vergütungsabrede, die während der Probezeit lediglich 57 % des Eingangsgehaltes der niedrigsten tariflichen Beschäftigungsgruppe beträgt, ist sittenwidrig und damit nichtig. Der Arbeitgeber schuldet in diesem Fall die tarifübliche Vergütung.

Ausgangspunkt für die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung sind nach ständiger Rechtsprechung in der Regel die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise der Tariflohn gezahlt wird, da in diesem Fall grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt nur zu Tariflohnsätzen gewonnen werden können. Die Rechtsprechung hat ein auffälliges Missverhältnis bereits dann bejaht, wenn die vereinbarte Vergütung lediglich zwei Drittel des Tariflohns beträgt (vgl. BAG, 24.03.2004 - Az: 5 AZR 303/03; LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - Az: 15 Sa 1363/06; ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.12.2007 - Az: 9 Ca 9331/07). Liegt die vereinbarte Vergütung - wie vorliegend mit rund 57 % des Tarifentgelts der niedrigsten Beschäftigungsgruppe - noch deutlich darunter, ist die Sittenwidrigkeit erst recht zu bejahen.

Die Nichtigkeit der Vergütungsabrede tritt auch dann ein, wenn der Arbeitgeber geltend macht, der Arbeitnehmer habe während der Probezeit erst angelernt werden müssen und sei wirtschaftlich nicht vollwertig einsetzbar gewesen. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer nicht als Auszubildender oder Praktikant, sondern in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und eine Arbeitsleistung erbringt, die tarifvertraglich einer bestimmten Beschäftigungsgruppe zuzuordnen ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant