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Vertragliche Ausschlussfrist darf nicht den Mindestlohn erfassen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel ist unwirksam, wenn sie ohne Einschränkungen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, was nach § 3 S. 1 MiLoG unzulässig ist.

Ist der Mindestlohn vom Verfall nicht ausgenommen, verstößt die vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies gilt jedenfalls für Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden (vgl. BAG, 18.09.2018 - Az: 9 AZR 162/18).


LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2020 - Az: 3 Sa 337/19

ECLI:DE:LAGRLP:2020:0210.3Sa337.19.00

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