Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Bei dem Vorwurf des Verstoßes gegen den zu zahlenden
Mindestlohn bei mehreren
Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum hinweg bedarf es zur Tatkonkretisierung im Bußgeldbescheid einer konkreten Darstellung der einzelnen Arbeitnehmer und der einzelnen Unterschreitungen (Angabe von Namen, gezahlten bzw. zu wenig gezahltem Lohn und den entsprechenden Zeiträumen).
All dies muss Teil des Bußgeldbescheides selbst sein – eine Aufnahme in einer dem Bußgeldbescheid beigefügte Anlage reicht nicht aus.
Ohne die Angabe von Namen, gezahlten bzw. zu wenig gezahltem Lohn und den entsprechenden Zeiträumen in dem Bußgeldbescheid selbst, benennt dieser die angeklagte Tat in keinster Weise ausreichend. Es lässt sich insoweit auch nicht abschätzen, ob gegebenenfalls der gesamte angeklagte Tatzeitraum eine durchgehende Tat darstellt, oder ob mehrere Taten prozessualer Art oder auch materieller Art vorliegen.