Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.218 Anfragen

WEG-Streit um Wäschespinne und Strandkorb

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Beeinträchtigungen des Sondereigentums kann jede Eigentümerin selbst abwehren. Diese Ansprüche können auch nicht vergemeinschaftet werden. Will der Wohnungseigentümer selbst gegen eine Störung vorgehen, ohne die Gemeinschaft einzubeziehen, muss er die Beeinträchtigung seines Sondereigentums vortragen. Diese Störungen des Sondereigentums liegen nach der Rechtsprechung des BGH dann vor, wenn Emissionen wie Geräusche oder Gerüche unmittelbar auf das Sondereigentum einwirken oder wenn es zu negativen Emissionen wie etwa einer Verschattung oder Beeinträchtigung der Aussicht kommt.

Gemäß § 14 Abs. 2 Ziff. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus zu beeinträchtigen.

Bei einem abgestellten Strandkorb handelt es sich um eine solche Beeinträchtigung, der über das genannte Maß hinausgeht, wenn dieser der aufgrund einer Glastür im Sondereigentum wahrgenommen werden kann. Dies stellt eine nicht hinzunehmende optische Beeinträchtigung dar. Eine solche Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums ist unzulässig.

Auch eine Wäschespinne ist insoweit nicht zu dulden. Zwar handelt es sich bei der Wäschespinne nicht um eine bauliche Veränderung, deren Beseitigung verlangt werden könnte. Denn allenfalls eine fest und dauerhaft im Boden verankerte Wäschespinne kann eine bauliche Veränderung darstellen, deren Errichtung zustimmungspflichtig ist. Stellt aber der konkrete Nutzungsort der Wäschespinne eine Beeinträchtigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziff. 1 WEG dar, wenn die Wäschespinne ebenfalls vom Sondereigentum und Sondernutzungsrecht eines Eigentümers aus sichtbar ist und auch insoweit eine nicht hinzunehmende Nutzung des Gemeinschaftseigentums darstellt.


AG Dortmund, 02.04.2024 - Az: 514 C 112/23

ECLI:DE:AGDO:2024:0418.514C112.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen