Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.388 Anfragen

Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Die fehlende oder fehlerhafte Anhörung begründet die Unwirksamkeit einer gleichwohl ausgesprochenen Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG.

Die Kündigung kann wirksam erst dann ausgesprochen werden, wenn nach einer ordnungsgemäßen Einleitung des Anhörungsverfahrens die Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG ohne Stellungnahme des Betriebsrates abgelaufen ist oder sich dieser vor Ablauf dieser Frist abschließend zu der Kündigung geäußert hat.

Zur Einleitung des Anhörungsverfahrens gehört, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsentschluss fasst und diesen unter Angabe von Tatsachen so beschreibt, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen kann. Die Mitteilung stellt, wenn nicht eine Willenserklärung, dann zumindest eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung dar.

Das Anhörungsverfahren ist nicht formalisiert. Es muss nicht schriftlich eingeleitet werden. Eine mündliche Einleitung reicht aus.

Der Arbeitgeber muss jedoch deutlich machen, dass er das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG einleiten will. Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, er möge zu der Kündigungsabsicht Stellung nehmen, ist dann nicht erforderlich, wenn er der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass dieser damit den Zweck verfolgt, seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen. Dabei ist maßgebend, wie der Betriebsrat die Erklärung des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Umstände verstehen musste. Es ist der objektive Erklärungswert der Mitteilung festzustellen. Der Betriebsrat muss erkennen können, dass er zu einer bestimmten Kündigung Stellung nehmen soll. Das ist schon wegen des Beginns der Frist nach § 102 Abs. 2 BetrVG von entscheidender Bedeutung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Hamm, 20.02.2020 - Az: 5 Sa 1313/19

ECLI:DE:LAGHAM:2020:0220.5SA1313.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant