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Eigenmächtige Urlaubsverlängerung berechtigt immer zur Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt stets ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub eigenmächtig verlängert.

Dies gilt auch für den Fall, daß der Arbeitnehmer nachträglich triftige Gründe für sein Verhalten vorbringen kann.

Es ist dem Arbeitnehmer zuzumuten, den Vorgesetzten zumindest telefonisch über plötzliche Schwierigkeiten in Kenntnis zu setzen. Tut der Arbeitnehmer dies nicht, ist auch keine vorherige Abmahnung erforderlich, da dem Arbeitnehmer bekannt sein muß, daß eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs schon im Hinblick auf die betriebliche Organisation nicht geduldet werden kann.


ArbG Frankfurt/Main, 14.01.2008 - Az: 1 Ca 2483/07

ECLI:DE:ARBGFFM:2008:0114.1CA2483.07.0A

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