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Genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Dem Verlangen des
Arbeitgebers, einen genehmigten
Urlaub zu verlegen, muss der
Arbeitnehmer nicht nachkommen.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der sich geweigert hatte den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben, wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme entlassen.
Die
Kündigung wurde vom Gericht für unwirksam erklärt, da ein
Widerruf des Urlaubs nur dann zulässig ist, wenn ansonsten eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation für den Betrieb entstehen würde. Organisatorische Schwierigkeiten sind jedoch nicht ausreichend.
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