Betriebe, die nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs iSd. § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME unterstützen, unterfallen nach § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie vom 22. Mai 2012.
BAG, 22.02.2017 - Az: 5 AZR 252/16, 5 AZR 253/16, 5 AZR 453/15
ECLI:DE:BAG:2017:220217.U.5AZR252.16.0
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