Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.283 Anfragen

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weigerung, das Betriebsgelände zu verlassen und Betriebsmittel herauszugeben

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Weigert der Arbeitnehmer sich auf Aufforderung des Arbeitgebers, er solle das Betriebsgelände verlassen und dem Arbeitgeber gehörende Gegenstände herausgeben, dieses zu tun, stellt sich sein Verhalten als schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Durch ein solches Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, vergleiche BAG, 10.06.2010 - Az: 2 AZR 541/09.

Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung, bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er den vertraglichen Pflichtverstoß dadurch als ausreichend sanktioniert ansieht. Treten jedoch weitere Gründe zu den abgemahnten hinzu oder werden sie erst nach Ausspruch der Abmahnung bekannt, sind diese nicht vom Kündigungsverzicht erfasst.


LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - Az: 7 Sa 575/15

ECLI:DE:LAGRLP:2016:0914.7SA575.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.283 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant