Nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bleiben Sachbezüge lohnsteuerrechtlich außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Diese Regelung bezweckt insbesondere die vereinfachte Erfassung und Besteuerung des Waren- und Dienstleistungsbezugs sowie der privaten Nutzung betrieblicher Einrichtungen.
Bietet nun ein Unternehmer anlässlich des Börsenganges Unternehmensbeteiligungen mit der Maßgabe an, dass Arbeitnehmer im Falle einer Zeichnung von Mitarbeiteraktien eine Gratisaktie erhalten, deren Ausgabewert unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt, so ist die Zuwendung nicht zu versteuern, obwohl Gratisaktien formal der Lohnsteuer unterliegen.
Bietet nun ein Unternehmer anlässlich des Börsenganges Unternehmensbeteiligungen mit der Maßgabe an, dass Arbeitnehmer im Falle einer Zeichnung von Mitarbeiteraktien eine Gratisaktie erhalten, deren Ausgabewert unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt, so ist die Zuwendung nicht zu versteuern, obwohl Gratisaktien formal der Lohnsteuer unterliegen.
BFH, 06.07.2011 - Az: VI R 35/10
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