Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieDas Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat über die Beschwerde des
Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon entschieden.
Amazon beabsichtigt, das
Arbeitsverhältnis des Vorsitzenden des Betriebsrats Winsen/Luhe zu
kündigen. Ihm wird vorgeworfen, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat schuldhaft falsch dokumentiert und dadurch gegen seinen
Arbeitsvertrag verstoßen zu haben.
Der Betriebsrat hatte seine dafür erforderliche Zustimmung nicht erteilt, das Arbeitsgericht Lüneburg hat sie auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt.
Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Betriebsrates und des Betriebsratsvorsitzenden hat das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.
Nach Anhörung des Betriebsratsvorsitzenden und Vernehmung zweier Zeugen war die Kammer hinreichend von dem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und davon, dass dieser aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt überzeugt.