- Arbeitsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen
Vorübergehende Betriebsschließung wegen des Corona-Lockdowns
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Falle eines
Betriebsübergangs muss der neue Inhaber nicht ohne Weiteres einen gegenüber dem früheren Inhaber eingetretenen
Annahmeverzug gegen sich gelten lassen.
Ein
Arbeitgeber, der seinen Betreib aufgrund eines staatlich verfügten „Lockdowns“ vorübergehend schließen muss, trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls. Dies gilt auch bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die kein Kurzarbeitergeld erhalten, weil der Arbeitgeber den Arbeitsausfall nicht gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt hat.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant