Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.242 Anfragen

Vorübergehende Betriebsschließung wegen des Corona-Lockdowns

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Falle eines Betriebsübergangs muss der neue Inhaber nicht ohne Weiteres einen gegenüber dem früheren Inhaber eingetretenen Annahmeverzug gegen sich gelten lassen.

Ein Arbeitgeber, der seinen Betreib aufgrund eines staatlich verfügten „Lockdowns“ vorübergehend schließen muss, trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls. Dies gilt auch bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die kein Kurzarbeitergeld erhalten, weil der Arbeitgeber den Arbeitsausfall nicht gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt hat.


ArbG Neumünster, 16.12.2021 - Az: 1 Ca 305 b/21

ECLI:DE:ARBGNMS:2021:1216.1CA305B21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg