Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.086 Anfragen
Vorübergehende Betriebsschließung wegen des Corona-Lockdowns
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Falle eines Betriebsübergangs muss der neue Inhaber nicht ohne Weiteres einen gegenüber dem früheren Inhaber eingetretenen Annahmeverzug gegen sich gelten lassen.
Ein Arbeitgeber, der seinen Betreib aufgrund eines staatlich verfügten „Lockdowns“ vorübergehend schließen muss, trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls. Dies gilt auch bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die kein Kurzarbeitergeld erhalten, weil der Arbeitgeber den Arbeitsausfall nicht gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt hat.
ArbG Neumünster, 16.12.2021 - Az: 1 Ca 305 b/21
ECLI:DE:ARBGNMS:2021:1216.1CA305B21.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.