Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.632 Anfragen

Außerordentliche Kündigung eines Grundschullehrers wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L müssen sich die Beschäftigten durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Ergeben sich aus dem inner- oder außerdienstlichen Verhalten eines Beschäftigten erhebliche Zweifel an dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, kann sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Erhebliche Zweifel an dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bestehen, wenn ein Grundschullehrer in einem geheimen Netzwerk auf die Verbreitung antisemitischer Inhalte, die den Holocaust massiv anzweifeln, hinwirkt und sich demokratiefeindlich äußert.

Eine Erklärung zu eigenen Handlungen mit „Nichtmehrwissen“ ist nur dann prozessual erheblich, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie sich nicht mehr erinnern kann, und wenn sie diese Tatsachen auch nicht durch zumutbare Nachforschungen rekonstruieren kann.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - Az: 5 Sa 256/21

ECLI:DE:LAGMV:2022:0621.5SA256.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant