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Erstattung von Studienkosten wegen Ablehnung eines Beschäftigungsangebots?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt die geförderte Studentin unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in ihrer Verantwortungssphäre liegen, von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2025 - Az: 5 SLa 104/24

ECLI:DE:LAGMV:2025:0225.5SLA104.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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