Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.915 Anfragen

Bewerbungs-Sonderrechte für Schwerbehinderte?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Bewerbung stehen schwerbehinderten Arbeitnehmer grundsätzlich keine Sonderrechte zu.

Im vorliegenden Fall wurde die Schadensersatzklage eines Schwerbehinderten jedoch zurückgewiesen, der sich erfolglos um die Stelle eines Sachbearbeiters beworben hatte.

Der Kläger sah eine Diskriminierung darin, dass er auf seine schriftliche Bewerbung, in welcher er seine Behinderung angab, nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und später eine Absage erhielt.

Schwerbehinderte haben jedoch - wie alle anderen Bewerber auch - keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch.

Ein Schadensersatz auf Grund erfahrener Diskriminierung erfordert den Nachweis, dass die Absage unmittelbar mit der Behinderung zusammenhing.


ArbG Frankfurt/Main, 14.05.2003 - Az: 4 Ca 7444/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG