Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.153 Anfragen

Abmahnung für ständig neue Pflichtverletzungen verliert ihre Warnfunktion

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Hat der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets wieder mittels Abmahnung nur eine Kündigung angedroht, schwächt dies die Warnfunktion der Abmahnung ab und der Arbeitgeber muss die letzte Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung besonders eindringlich gestalten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Rechtsunwirksamkeit der streitgegenständlichen Kündigung ergibt sich nach Auffassung der Kammer aus einer Abschwächung der Warnfunktion dieser Abmahnung.

Die Warnfunktion einer Abmahnung kann erheblich dadurch abgeschwächt werden, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen.

Der Arbeitgeber muss dann die letzte Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung besonders eindringlich gestalten, um dem Arbeitnehmer klar zu machen, dass weitere derartige Pflichtverletzungen nunmehr zum Ausspruch einer Kündigung führen werden.

Auch hier ist eine derartige Fallgestaltung gegeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosTheresia DonathMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg