Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.222 Anfragen

Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einführung von Kurzarbeit kann durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Eine Ermächtigung des Betriebsrats an den Arbeitgeber, den Kurzarbeitsumfang und den betroffenen Personenkreis eigenständig zu bestimmen, beinhaltet einen rechtswidrigen Verzicht auf sein Mitbestimmungsrecht. Die Betriebsvereinbarung entfaltet insoweit keine Rechtswirksamkeit.

Der Arbeitgeber ist deshalb in solchen Fällen verpflichtet, die konkrete Durchführung der Kurzarbeit noch mit jedem Arbeitnehmer gesondert zu regeln.

Das Stillschweigen des Arbeitnehmers auf die dann folgende Anweisung des Arbeitgebers zur Durchführung der Kurzarbeit kann ein Einverständnis des Arbeitnehmers beinhalten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer in den Monaten zuvor bereits mehrfach sein Einverständnis mit der Kurzarbeit durch Stillschweigen Kund getan hat. Sollte der Arbeitnehmer nunmehr mit der erneuten Kurzarbeit nicht einverstanden sein, muss der Arbeitnehmer so widersprechen, dass für den verständigen Arbeitgeber die Weigerung erkennbar wird.


ArbG Marburg, 17.12.1999 - Az: 2 Ca 203/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant