Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.246 Anfragen

Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit muss bestimmt sein

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Änderung der Arbeitsverträge hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflicht für die Dauer einer Kurzarbeitsperiode ohne Rücksicht auf den Willen der Arbeitnehmer kann durch eine förmliche Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 BetrVG herbeigeführt werden. Sie wirkt gemäß § 77 Abs. 4 BetrVG unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse ein (vgl. BAG, 14.02.1991 - Az: 2 AZR 415/90).

Die Betriebsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil sie vom Arbeitsamt (der Bundesanstalt für Arbeit) hätte genehmigt werden müssen. Derartiges ist nirgendwo vorgesehen.

Vorgesehen ist nur, dass die Zahlung von Kurzarbeitergeld zu beantragen ist und von der Bundesanstalt für Arbeit bewilligt werden muss.

Fehlen Antrag oder Bewilligung und ist dies dem Arbeitgeber zuzurechnen, muss dieser für eine Periode vereinbarter Kurzarbeit das dann nicht fließende Kurzarbeitergeld möglicherweise im Wege des Schadensersatzes selbst aufbringen. Seine mit dem Betriebsrat getroffene Abmachung bleibt hierdurch jedoch unberührt. Auf den dadurch verursachten erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall kommt es nur insoweit an, als es sich dabei um eine anzuzeigende Bewilligungsvoraussetzung als Regelvoraussetzung für das Kurzarbeitergeld handelt (vgl. § 169 Nrn. 1 und 4 SGB III).

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.246 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg