Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.623 Anfragen

Stromdiebstahl rechtfertigt nicht immer eine Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein langjähriger Angestellter ohne Vorwarnung entlassen worden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gestohlen hatte um seinen Elektroroller aufzuladen.

Zwar rechtfertigt ein Vermögensdelikt auch bei geringen Werten eine Kündigung, im vorliegenden Fall war diese aber ungerechtfertigt, weil es in der Vergangenheit weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben hatte und der Betroffene sein ganzes Arbeitsleben in der Firma verbracht hatte.

Die Kündigung wurde daher für unwirksam erklärt.

Hinweis:Das Verfahren wurde vor dem LAG weitergeführt und von diesem bestätigt. Das dortige Aktenzeichen lautet: LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10


ArbG Siegen, 14.01.2010 - Az: 1 Ca 1070/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant