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Zustimmungsersetzung bei unterlassener innerbetrieblicher Ausschreibung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die auf die Unterlassung einer gemäß § 93 BetrVG erforderlichen Ausschreibung gestützte Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG ist nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn nicht mit internen Bewerbern zu rechnen ist (wie LAG Köln, 14.09.2012 - Az: 5 TaBV 18/12).
Auch die arbeitgeberseitige Argumentation, dass nur ein externer Bewerber die erforderliche Qualifikation in Gestalt von Objektivität, Neutralität, Distanz und vor allem Unabhängigkeit zu und von den betroffenen Arbeitnehmern gewährleiste, gibt keine Veranlassung, auf eine interne Ausschreibung von vornherein zu verzichten.
LAG Düsseldorf, 12.04.2019 - Az: 10 TaBV 46/18
ECLI:DE:LAGD:2019:0412.10TABV46.18.00
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