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Führerschein weg bedeutet Arbeitsplatz weg?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Arbeitsverhältnis zwingend an den Besitz einer Fahrerlaubnis gebunden (hier: Gepäckwagenfahrer am Frankfurter Flughafen), so liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor, wenn der Arbeitnehmer die Fahrerlaubnis - selbstverschuldet - verliert.

Dem Arbeitnehmer war im zu entscheidenden Fall wegen einer Alkoholfahrt mit 1,7 Promille außerhalb der Arbeitszeit der Führerschein entzogen worden. Daraufhin erhielt er die Kündigung von seinem Arbeitgeber.

Die Kündigungsschutzklage scheiterte vor Gericht.

Der Einwand dass der Arbeitgeber den Betroffenen mit anderen Aufgaben betraue könne, fand kein Gehör. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zu warten, bis der Arbeitnehmer (möglicherweis) eine MPU besteht.


ArbG Frankfurt/Main, 06.09.2007 - Az: 4 Ca 2691/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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