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Auslegung einer in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarte zweistufige Ausschlussklausel, die den Verfall von "Ansprüche(n) beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" vorsieht und somit nach ihrem Wortlaut weder Ansprüche bei Vorsatzhaftung noch auf den Mindestlohn ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt, ist wirksam.

Bereits die Auslegung einer derartigen Klausel in einem Altvertrag ergibt, dass sie Ansprüche auf Mindestlohn nicht erfassen soll. Die Frage der Bedeutung des Wortes "insoweit" in § 3 S. 1 MiLoG und der hieraus zu ziehenden rechtlichen Konsequenzen kann daher offenbleiben.

Der Lauf der in einer zweistufigen Ausschlussklausel vereinbarten Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs wird nicht durch Vergleichsverhandlungen gemäß § 203 BGB gehemmt.


ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - Az: 11 Ca 340/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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