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Kabinett beschließt Vierte Mindest­lohn­anpas­sungs­ver­ord­nung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindest­lohn­an­passungs­ver­ord­nung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Veröffentlicht: 15.11.2023

Quelle: PM des BMAS

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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