Ein ausgebildeter und langjähriger Fleischfachmann muss wissen, dass Mindesthaltbarkeitsdaten strikt einzuhalten sind und Ware ohne ein solches Datum nicht verkauft werden darf.
Daher kann die wiederholte Missachtung von Haltbarkeitsdaten die fristlose Kündigung rechtfertigen.
Daher kann die wiederholte Missachtung von Haltbarkeitsdaten die fristlose Kündigung rechtfertigen.
ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2007 - Az: 7 Ca 5020/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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