Ein ausgebildeter und langjähriger Fleischfachmann muss wissen, dass Mindesthaltbarkeitsdaten strikt einzuhalten sind und Ware ohne ein solches Datum nicht verkauft werden darf.
Daher kann die wiederholte Missachtung von Haltbarkeitsdaten die fristlose Kündigung rechtfertigen.
Daher kann die wiederholte Missachtung von Haltbarkeitsdaten die fristlose Kündigung rechtfertigen.
ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2007 - Az: 7 Ca 5020/05
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