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Fristlose Kündigung bei Missachtung von Haltbarkeitsdaten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ausgebildeter und langjähriger Fleischfachmann muss wissen, dass Mindesthaltbarkeitsdaten strikt einzuhalten sind und Ware ohne ein solches Datum nicht verkauft werden darf.

Daher kann die wiederholte Missachtung von Haltbarkeitsdaten die fristlose Kündigung rechtfertigen.


ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2007 - Az: 7 Ca 5020/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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