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Fristlose Kündigung bei Missachtung von Haltbarkeitsdaten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ausgebildeter und langjähriger Fleischfachmann muss wissen, dass Mindesthaltbarkeitsdaten strikt einzuhalten sind und Ware ohne ein solches Datum nicht verkauft werden darf.

Daher kann die wiederholte Missachtung von Haltbarkeitsdaten die fristlose Kündigung rechtfertigen.


ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2007 - Az: 7 Ca 5020/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz