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Gekündigte Arbeitnehmer haben Beschäftigungsanspruch bis zum letzten Tag

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer hat einen Beschäftigungsanspruch bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Die sofortige Freistellung muss nicht hingenommen werden, sofern diese Möglichkeit nicht arbeitsvertraglich ausdrücklich eingeräumt wurde oder ein ganz überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Freistellung von diesem nachgewiesen werden kann (z.B. Furcht vor Geheimnisverrat).


ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2005 - Az: 22 Ga 144/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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