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Gekündigte Arbeitnehmer haben Beschäftigungsanspruch bis zum letzten Tag

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer hat einen Beschäftigungsanspruch bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Die sofortige Freistellung muss nicht hingenommen werden, sofern diese Möglichkeit nicht arbeitsvertraglich ausdrücklich eingeräumt wurde oder ein ganz überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Freistellung von diesem nachgewiesen werden kann (z.B. Furcht vor Geheimnisverrat).


ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2005 - Az: 22 Ga 144/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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