Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.536 Anfragen

Rechtfertigt Unpünktlichkeit die Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt eine Arbeitnehmer wiederholt zu spät an seinen Arbeitsplatz, so kann dies auch ohne störende Auswirkungen des Zuspätkommens auf den betrieblichen Ablauf die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.

Vorliegend wurde mit dem Urteil die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers bestätigt.

Dieser war zunächst wegen seines häufigen Zuspätkommens aufgefallen und bereits zwei mal abgemahnt worden. Dennoch kam er weiterhin zwei bis 60 Minuten zu spät.

Schließlich wurde die fristgerechte Kündigung ausgesprochen - zu Recht, da damit die Betriebsdisziplin aufrechterhalten werde.

Der Arbeitnehmer habe zwei Gelegenheiten erhalten, sein Verhalten zu verbessern.

Der Einwand des Arbeitnehmers, dass keine betrieblichen Auswirkungen durch sein Verhalten entstanden seien sowie der Hinweis auf eine Krankheit halfen nichts. Auf Pünktlichkeit darf unbedingter Wert gelegt werden.


ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - Az: 5 Ca 2231/02

ECLI:DE:LAGHE:2002:1015.5CA2231.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant