Der Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten rechtfertigt auch nach langjähriger Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fachbauleiter seine Arbeitszeiten auf besonderen Listen zu vermerken und diese sodann zur Abrechnung einzureichen.
Bei den Ermittlungstätigkeiten eines Detektivbüros aufgrund des Verdachts der privaten Nutzung des Firmenwagens stellte sich heraus, daß der Arbeitnehmer während einer abgerechneten Zeit zu Hause war.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fachbauleiter seine Arbeitszeiten auf besonderen Listen zu vermerken und diese sodann zur Abrechnung einzureichen.
Bei den Ermittlungstätigkeiten eines Detektivbüros aufgrund des Verdachts der privaten Nutzung des Firmenwagens stellte sich heraus, daß der Arbeitnehmer während einer abgerechneten Zeit zu Hause war.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


