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Fristlose Kündigung, wenn Krankheit angekündigt wird?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es stellt nicht immer einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar, wenn dieser ankündigt, „krank zu machen“.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag nebst Abfindung verlangt, andernfalls würde er „weiter krank machen“.

Der Arbeitgeber sah dies als Drohung an und kündigte fristlos - parallel dazu wurde fristgerecht wegen hoher Fehlzeiten gekündigt.

Nach Ansicht des Gerichts mußte die Äußerung im Zusammenhang mit der tatsächlich labilen Gesundheit und den hohen Fehlzeiten (mehr als 150 Arbeitstage binnen drei Jahren) gesehen werden.

Es konnte daher nicht angenommen werden, daß der Arbeitnehmer künftig auch bei Arbeitsfähigkeit fehlen würde.

Die Kündigung aufgrund der Fehlzeiten wurde bestätigt, die fristlose Kündigung jedoch für gegenstandslos erklärt.


LAG Hessen, 20.01.2005 - Az: 11 Sa 1073/04

ECLI:DE:LAGHE:2005:0120.11SA1073.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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