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Falsche Anrede in der Bewerbungsabsage - Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Bewerberin um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin abgelehnt worden. Im Ablehnungsschreiben wurde die Bewerberin unrichtigerweise mit "Sehr geehrter Herr" angeredet. Die spätere Klägerin vertrat die Auffassung, dass sich hieraus ergebe, dass sie wegen ihres Migrationshintergrunds nicht eingestellt wurde - schließlich ging aus der mit Foto eingereichten Bewerbung eindeutig hervor, dass sie weiblich sei. Daher sei klar, dass die Bewerbung keines Blickes gewürdigt und bereits aufgrund des sich aus dem Namen ergebenden Migrationshintergrundes aussortiert wurde. Die Klägerin verlangte daher eine Entschädigung von 5000 EUR.
Vor Gericht scheiterte die Bewerberin. Der Vortrag der Klägerin sei nicht dafür ausreichend, dass sich nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Benachteiligung ergeben würde. Daher findet auch keine Beweislastverlagerung statt, nach der der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine Benachteiligung vorlag. Die Verwechslung der Anrede lässt keinen Rückschluss auf eine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vermuten. Es ist mindestens ebenso wahrscheinlich - wenn nicht sogar näher liegend - das ein schlichter Fehler bei der Bearbeitung ursächlich für die falsche Anrede war.


ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - Az: 14 Ca 908/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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