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Bewerbung wege Neurodermitis nicht berücksichtigt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Bewerberin für eine Stelle im Bereich der Parkraumüberwachung nicht berücksichtigt, weil sie an Neurodermitis leidet, so kann keine Entschädigung für eine Benachteiligung wegen Behinderung verlangt werden, sofern die Bewerberin nicht schwerbehindert oder einer Schwerbehinderten gleichgestellt ist.

Die EG-Richtlinie 2000/78 findet keine unmittelbare Anwendung, da die Richtlinie hinreichend umgesetzt worden ist.


LAG Berlin, 09.03.2006 - Az: 5 Sa 1794/05

ECLI:DE:LAGBEBB:2006:0309.5SA1794.05.0A

Nachfolgend: BAG, 03.04.2007 - Az: 9 AZR 823/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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