Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.860 Anfragen
Kündigung des Hausmeisters durch mit unwirksamen Beschluss bestellten Verwalter
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Kündigung eines Hausmeisters durch den Verwalter einer Eigentumswohnanlage wird nicht dadurch unwirksam, dass der entsprechende Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft über die Bestellung des Verwalters später wegen eines Formfehlers von einem Miteigentümer erfolgreich angefochten wird.
Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, bei dem gemäß § 180 Satz 1 BGB eine Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig ist. Gemäß § 180 Satz 2 BGB findet jedoch § 177 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Erklärungsempfänger die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht nicht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts, also unverzüglich gemäß § 174 Satz 1, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB beanstandet.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...