Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Es besteht kein Anspruch auf
Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der
Arbeitnehmer nach einem schweren
Arbeitsunfall dauerhaft arbeitsunfähig wird.
Im zu entscheidenden Fall wurde daher eine entsprechende Klage eines Arbeitnehmers gegen den
Arbeitgeber abgewiesen.
Der Arbeitnehmer stürzte beim Ausladen von Geräten von der Ladefläche eines LKW und brach sich ein Schulterblatt. Dies führte gem. ärztlichen Gutachten zu einer dauerhaften
Arbeitsunfähigkeit für den erlernten Beruf des Arbeitnehmers (Heizungsmonteur). Da keine alternative Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in der Firma bestand, wurde dem Kläger ohne Ausgleichszahlung
gekündigt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht ungeachtet des persönlichen Schicksals des Klägers nicht. Eine Abfindung darf nur in Ausnahmefällen vom Gericht festgesetzt werden, wenn dem Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde. Nach der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit des Klägers war die Kündigung jedoch
sozial gerechtfertigt.