Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.552 Anfragen

Tipps - Arbeitsunfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie wird für Arbeitsunfälle gehaftet?

Grundsätzlich sind Sachschäden und Personenschäden zu unterscheiden.

Bei Sachschäden haftet der Arbeitgeber, wenn er den Arbeitsvertrag schuldhaft verletzt hat, voll. Ist der Schaden von einem Kollegen des geschädigten Arbeitnehmers verschuldet worden, haftet der Kollege aus unerlaubter Handlung, wobei unter Umständen ein Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber bestehen kann.

Bei Personenschäden entstehen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen Arbeitgeber oder Kollegen. Für solche Fälle treten die von den Arbeitgebern finanzierten Berufsgenossenschaften als gesetzliche Unfallversicherung ein.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht deshalb nicht, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht oder er ist bei der Teilnahme im allgemeinen Verkehr eingetreten (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fahrten zu auswärtigem Einsatzort).

Letzte Änderung: 20.05.2025

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.552 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant