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Gesetzliche Unfallversicherung

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die verschiedenen Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung) haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Bei Unfällen werden Versicherte oder und ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigt.

Versichert sind vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende. Es können auch andere Personengruppen Versicherungsschutz genießen, wie z. B. Schüler, Studenten, Zeugen und Schöffen.

Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle, einschließlich Wegeunfällen, und Berufskrankheiten. Die Leistungen umfassen insbesondere ärztliche Behandlung, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und - im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten).

Stand: (letzte Änderung: 19.10.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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